Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorliegende AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG. Dies jedoch nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 BGBl 1988/96 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt formelles und materielles österreichisches Recht, ausschließlicher Gerichtsstand ist Feldkirch.

 

  1. Angebot, Gültigkeit

 

1.1. Der Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Pöhland & Bischof GmbH. Änderungen oder Ergänzungen dieses Angebotes und/oder Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von Pöhland & Bischof GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Bestellungen, Anbote, Aufträge oder Auftragsänderungen sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden für Pöhland & Bischof GmbH erst verbindlich, wenn Pöhland & Bischof GmbH diese schriftlich bestätigt.

  1. Preis, Zahlungsbedingungen

 

2.1. Das vom Auftraggeber zu bezahlendem Entgelt bestimmt sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach dem tatsächlichen Ausmaß zu den bei Rechnungslegung geltenden Listenpreisen.

2.2. Kostenvoranschläge von Pöhland & Bischof GmbH verstehen sich als Kostenvoranschläge ohne Ge-währ. Kostenvoranschläge sind daher freibleibend und ist deren Richtigkeit im Sinne des § 5 Abs 2 KSchG ausdrücklich nicht gewährleistet. Die in den Vereinbarungen oder Auftragsbestätigungen gemachten Preisangaben verstehen sich daher nicht als unveränderliche Festpreise.

2.3. Das Pöhland & Bischof GmbH zustehende Entgelt ist zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Die Fälligkeit der Forderung bleibt im vollen Umfang auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber Gewährleistungseinwendungen gegenüber Pöhland & Bischof GmbH geltend macht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 14% pa vereinbart. Eine Auf-rechnung der Forderungen von Pöhland & Bischof GmbH mit Gegenforderungen des Auftraggebers durch diesen ist ausgeschlossen.

2.4. Für allfällig von Pöhland & Bischof GmbH zu leistenden Vorarbeiten oder Nebenleistungen werden Regiestunden verrechnet.

 

  1. Erfüllungsort

 

3.1. Erfüllungsort bei Erbringung einer Werkleistung die jeweilig auftragsgegenständliche Örtlichkeit. Vereinbarte Liefer- und/oder Werkleistungstermine können von Pöhland & Bischof GmbH (soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefer-/Fertigstellungstermin ohne jede Verzugszulässigkeit vereinbart ist) über- oder unterschritten werden.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vom Kunden zu leistenden Entgeltes, ein-schließlich Nebengebühren, sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrent-saldos behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Die Hingabe eines Wechsels oder eines Schecks erfolgt zahlungshalber ohne dass hierdurch eine Änderung des Grundverhältnisses eintritt.

4.2. Der Kunde ist berechtigt die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang, sei es bearbeitet oder unbearbeitet weiter zu veräußern. Er hat sich seinerseits bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dieser Weitergabe zustehenden Forderungen zahlungshalber an Pöhland & Bischof GmbH ab.

 

  1. Gewährleistung, Gefahrtragung, Haftung

 

5.1. Der Auftraggeber ist nach Anzeige der Fertigstellung zur Übernahme verpflichtet und hat das von Pöhland & Bischof GmbH bei Übergabe der Werkleistung erstellte Abnahmeprotokoll zu unterfertigen.

5.2. Pöhland & Bischof GmbH (sowie jeder seitens Pöhland & Bischof GmbH bei der Lieferung und/oder Werkleistung zu-gezogene Dritte) haftet bei Lieferung und/oder Werkleistungserbringung für jeden beim Auftraggeber oder einem Dritten allfällig eingetretenen Schaden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten. Der Ersatz ideeller Schäden wird gänzlich ausgeschlossen. Bei leichtfahrlässig zugefügtem Schaden leistet Pöhland & Bischof GmbH lediglich dann Ersatz, wenn dieser durch ein auf-rechtes Versicherungsverhältnis seitens Pöhland & Bischof GmbH gedeckt ist und ist jede Ersatzleistung mit der Höhe der von der Versicherung tatsächlich geleisteten Zahlung begrenzt. Re-greßansprüche gem. § 933 b ABGB werden ausgeschlossen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht.

5.3. Bei Behandlungen mit lösungshältigen Reinigern (Finalit Nr. 5 Beschichtungs-Reiniger oder Finalit Nr. 11 Fett und Wachs Entferner) müssen lackierte Gegenstände bzw. Flächen bauseits geschützt oder entfernt werden (zB. Duschstangen, Sprossen-heizung, Armaturen, usw.). Das betrifft auch sämtliche pulverbeschichtete Flächen bzw. Gegenstände. Werden diese Arbeiten durch Pöhland & Bischof GmbH ausgeführt erfolgt die Verrechnung in Regiestunden plus Material.

 

  1. Datenschutz

 

6.1. Der Auftraggeber teilt seine ausdrückliche Zustimmung, daß alle im Kaufantrag enthaltenen Daten von Pöhland & Bischof GmbH gespeichert und von dieser für die Zwecke Produktion und Vertrieb, Werbung, Garantieabwicklung und Kundenbetreuung verwendet sowie für die Marktanalyse an die entsprechenden Gesellschaften von Pöhland & Bischof GmbH weiterübermittelt werden können.

 

  1. Rücktrittsrecht

 

7.1. Ein Verbraucher kann von diesem Vertragsantrag oder Vertrag bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche zurücktreten. Die Frist für die Rücktrittserklärung beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den

Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält.